Homosexuelle
Initiative Südtirol (HIS)
CENTAURUS
Vereinssatzung*
I. Name
und Sitz
Art.
1
1. Der Verein hat seinen Sitz in der Galileo-Galilei-Straße 4/a
in Bozen und trägt die Bezeichnung "Homosexuelle Initiative
Südtirol (HIS) CENTAURUS" und Mitglied der Dachverbände
ARCIGAY und ARCILESBICA.
2. Die Homosexuelle Initiative Südtirol (HIS) CENTAURUS ist ein
Verein, der sich für die Belange und die Bürgerrechte homosexueller
Männer und Frauen einsetzt.
Art.
2
1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Demokratie aufgebaut,
was die Leitungsorgane, deren Wahl und die allgemeine Gestaltung des
Vereinslebens betrifft. Die Bekleidung von Ämtern und etwaige Leistungen
der Vereinsmitglieder erfolgen auf rein ehrenamtlicher Basis.
2. Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Er gehört dem gesamtstaatlichen
Verband ARCIGAY mit Sitz in Bologna an, teilt dessen satzungsmäßige
Zielsetzungen und bezieht dessen Mitgliedsausweise.
II.
Vereinszwecke
Art.
3
1. Der Verein "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied"
betrachtet jedes homo- oder heterosexuelle Empfinden und Verhalten als
gleichwertige Ausdrucksformen menschlicher Sexualität. Er lehnt
jede Art von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ab
und vertritt die rechtlichen und gesellschaftlichen Belange homosexueller
Menschen, damit sie mit Würde und gleichen Rechten leben und lieben
können.
2. Der Verein steckt sich insbesondere folgende Ziele:
a) Starten und Unterstützen von Selbsthilfeprojekten zur Förderung
des Coming-Out, der Emanzipation, der Persönlichkeitsentfaltung,
der Selbstfindung und der Solidarität. Besondere Aufmerksamkeit
gilt dabei jenen Jugendlichen, die wegen ihrer Homosexualität Identitätskrisen
durchmachen.
b) Einrichtung von Treffpunkten und Gestaltung eines Freizeit- und Unterhaltungsangebots.
c) Bekämpfung der Diskriminierung von und Gewalt gegen Homosexuelle,
dahingehende Information und Aufklärung.
d) Information und Beratung zu spezifischen Gesundheitsfragen, Präventionsarbeit
in Bezug auf AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten mit
besonderem Augenmerk auf die Betreuung infizierter oder erkrankter Personen.
e) Gestaltung eines Kulturprogramms.
f) Herausgabe eines regelmäßig erscheinenden Mitteilungsblatts
und von Informationsschriften zu bestimmten Anlässen und Themen.
g) Kontaktpflege und Austausch mit ähnlichen Gruppen im In- und
Ausland sowie Veranstaltung gegenseitiger Besuche.
Art.
4
1. Der Verein "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied"
ist ideologisch und parteipolitisch neutral, überkonfessionell
und unabhängig.
III.
Mitgliedschaft
Art.
5
1. Wer Mitglied werden möchte, muss ein Gesuch mit den folgenden
Angaben an den Vorstand richten:
a) Vor- und Zuname, Geburtsort und -datum, Wohnort;
b) eine Erklärung über die Bereitschaft zur Einhaltung der
vorliegenden Vereinssatzung, der vereins-internen Regelungen und der
Beschlüsse der Vereinsorgane.
2. Der Mitgliedsausweis wird bei der Einreichung des Aufnahmegesuches
sofort ausgestellt. Der Vorstand muss innerhalb von dreißig Tagen
über die Aufnahme entscheiden. Gegen den Nichtaufnahmebeschluss
ist Einspruch möglich, über den das Schiedsgericht endgültig
entscheidet. Der Austritt vom Verein erfolgt mit einer schriftlichen
Mitteilung an den Vorstand.
3. Die Namen der Mitglieder werden in einem eigenen Register erfasst,
das in streng vertraulicher Form verwahrt wird.
4. Bei der Mitgliederversammlung haben die Mitglieder das Recht auf
Antragstellung sowie aktives und passives Wahlrecht.
Art.
6
1. Die Mitgliedschaft wird durch Tod des Mitglieds, Austritt oder Ausschluss
aus dem Verein und Auflösung des Vereins beendet.
2. Der Ausschluss wird vom Vorstand mit Zweidrittelmehrheit beschlossen,
wenn ein Mitglied gegen die Vereinssatzung verstößt oder
die Erreichung der Zielsetzungen von "HIS IOS CENTAURUS affiliato
ARCIGAY-Mitglied" verhindert.
3. Gegen die Beschlüsse des Vorstands kann beim Schiedsgericht
Einspruch eingelegt werden.
IV.
Organe
Art.
7
1. Der Verein "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied"
gliedert sich in fünf Organe: die Mitgliederversammlung, den Vorsitzenden,
den Vorstand, das Schiedsgericht und die Rechnungsprüfer.
Art.
8
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern
und tagt mindestens einmal im Jahr. Weitere Mitgliederversammlungen
können auf Antrag von mindestens einem Viertel der ordentlichen
Mitglieder oder vom Vorstand anberaumt
werden.
2. Aktives und passives Wahlrecht haben nur die Mitglieder, die den
Mitgliedsbeitrag regelmäßig bezahlt haben. Jedes Mitglied
kann einem anderen Mitglied eine schriftliche Vollmacht erteilen.
3. Jedes bei der Mitgliederversammlung anwesende Mitglied kann nicht
mehr als eine Vollmacht haben.
4. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen
Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Art.
9
1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden, die Vorstandsmitglieder,
den Vorsitzenden des Schiedsgericht und die Rechnungsprüfer. Sie
nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen, beschließt das Jahresprogramm
und setzt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest.
2. Die Mitgliederversammlung befindet außerdem über die Abänderung
der Vereinssatzung. In diesem Fall bedarf es der Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.
Art.
10
1. Die Vereinstätigkeit von HIS IOS CENTAURUS entfaltet sich unter
Anderem auch auf Gruppenebene.
2. Jede Gruppe ernennt einen Koordinator. Die einzelnen Gruppen gestalten
ihre Tätigkeit im Einvernehmen mit dem Vorstand. Neue Gruppen können
auf Vorschlag eines jeden Mitglieds mit Beschluss des Vorstandes gebildet
werden.
Art.
11
1. Der Vorsitzende vertritt die Gesamtheit von HIS IOS CENTAURUS. Er
ist dessen gesetzlicher Vertreter, gewährleistet den geordneten
Geschäftsgang des Vorstandes, setzt deren Sitzungen an und führt
dabei den Vorsitz. Der Vorsitzende ernennt ein Vorstandsmitglied zum
stellvertretenden Vorsitzenden.
Art.
12
1. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern. Der Vorsitzende von HIS
IOS CENTAURUS ist von Rechts wegen Vorstandsmitglied. Die übrigen
drei Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
2. Die Mitgliederversammlung bestimmt weiters drei Gruppen im Sinne
von Artikel 10. Jede Gruppe ernennt aus ihren Reihen einen Kandidaten,
der später in den Vorstand kooptiert wird. Diese drei weiteren
Mitglieder haben Sitz und Stimme im Vorstand.
Art.
13
1. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Aus seiner Mitte
wählt er den Verwaltungssekretär, den Kassenwart und den PR-Beauftragten.
2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit
der Anwesenden. An dessen Sitzungen dürfen alle Mitglieder teilnehmen.
Dem Vorstand obliegen folgende Aufgaben:
a) Aufstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes, des Jahresabschlusses,
des Tätigkeits-programms und des Haushaltsplans;
b) Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung sowie Umsetzung
ihrer Entscheidungen;
c) periodische Erstellung und Umsetzung eines Kalenders der laufenden
Projekte und Veranstaltungen.
Art.
14
1. Dem Schiedsgericht obliegen folgende Aufgaben:
a) Abgabe mündlicher und schriftlicher Stellungnahmen zu Fragen
im Zusammenhang mit der Auslegung der Vereinssatzung oder mit den Zielsetzungen
von "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" im Allgemeinen;
b) Entscheidung bei Einsprüchen gegen den Ausschluss aus dem Verein;
c) Entscheidung sonstiger Streitfälle, die unter den Mitgliedern
im Zusammenhang mit dem Vereinsleben entstehen.
2. Das dreiköpfige Schiedsgericht befindet mit einfacher Mehrheit.
3. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts wird von der Mitgliederversammlung
gewählt und bleibt zwei Jahre im Amt. Die anderen beiden Mitglieder
des Schiedsgerichts werden im Einzelfall ernannt, und zwar das eine
vom Mitglied, das das Schiedsgutachten angefordert oder das Schiedsverfahren
angestrengt hat, und das andere von der Gegenpartei.
4. Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, die Entscheidungen des Schiedskollegiums
zu erfahren.
Art.
15
1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer, die
zwei Jahre im Amt bleiben und anschließend wiedergewählt
werden können.
2. Die Rechnungsprüfer können jederzeit beim Kassenwart eine
Buchprüfung verlangen und Auskünfte oder Unterlagen zur Finanzlage
des Vereins einholen.
3. Stellen die Rechnungsprüfer rechnerische oder finanzielle Unregelmäßigkeiten
fest, sind sie dazu verpflichtet, dem Vorstand darüber zu berichten,
worauf dieser entsprechende Maßnahmen ergreift.
V.
Finanzen und Vermögen
Art.
16
1. Die Finanzierung von "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied"
erfolgt über Mitgliedsbeiträge, freiwillige Beiträge,
Spenden sowie durch Zuschüsse und Subventionen der öffentlichen
Hand.
2. Die Geldmittel werden vom Kassenwart verwaltet.
3. Über Einnahmen und Ausgaben entscheidet der Vorstand.
4. Der Jahreshaushalt wird vom Kassenwart verfasst, von den Rechnungsprüfern
überprüft und von der Mitgliederversammlung genehmigt.
Art.
17
1. Das Vermögen von "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied"
besteht aus den durch die Mitgliedsbeiträge, durch Spenden, Schenkungen,
Ankauf oder sonstige Rechtsgeschäfte erworbenen, beweglichen und
unbeweglichen Gütern. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art.
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1. Der Verein kann nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst
werden. Dazu bedarf es der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
2. Bei Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung
mit Zweidrittelmehrheit über die Bestimmung des Restvermögens
nach Abzug der Passiva. Das Vermögen wird einer oder mehreren ehrenamtlichen
Organisationen zugewendet, die in verwandten Bereichen tätig sind.
Art.
19
1. Über alles, was in dieser Satzung nicht geregelt ist, entscheidet
die Mitgliederversammlung mit der absoluten Stimmenmehrheit der Anwesenden
unter Anwendung der Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches
zum staatlich nicht anerkannten Vereinswesen.
*
von der Mitgliederversammlung am 12.1.2002 überarbeitete Fassung