Homosexuelle Initiative Südtirol (HIS)
CENTAURUS
Vereinssatzung*

I. Name und Sitz

Art. 1
1. Der Verein hat seinen Sitz in der Galileo-Galilei-Straße 4/a in Bozen und trägt die Bezeichnung "Homosexuelle Initiative Südtirol (HIS) CENTAURUS" und Mitglied der Dachverbände ARCIGAY und ARCILESBICA.
2. Die Homosexuelle Initiative Südtirol (HIS) CENTAURUS ist ein Verein, der sich für die Belange und die Bürgerrechte homosexueller Männer und Frauen einsetzt.

Art. 2
1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Demokratie aufgebaut, was die Leitungsorgane, deren Wahl und die allgemeine Gestaltung des Vereinslebens betrifft. Die Bekleidung von Ämtern und etwaige Leistungen der Vereinsmitglieder erfolgen auf rein ehrenamtlicher Basis.
2. Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Er gehört dem gesamtstaatlichen Verband ARCIGAY mit Sitz in Bologna an, teilt dessen satzungsmäßige Zielsetzungen und bezieht dessen Mitgliedsausweise.

II. Vereinszwecke

Art. 3
1. Der Verein "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" betrachtet jedes homo- oder heterosexuelle Empfinden und Verhalten als gleichwertige Ausdrucksformen menschlicher Sexualität. Er lehnt jede Art von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ab und vertritt die rechtlichen und gesellschaftlichen Belange homosexueller Menschen, damit sie mit Würde und gleichen Rechten leben und lieben können.
2. Der Verein steckt sich insbesondere folgende Ziele:
a) Starten und Unterstützen von Selbsthilfeprojekten zur Förderung des Coming-Out, der Emanzipation, der Persönlichkeitsentfaltung, der Selbstfindung und der Solidarität. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei jenen Jugendlichen, die wegen ihrer Homosexualität Identitätskrisen durchmachen.
b) Einrichtung von Treffpunkten und Gestaltung eines Freizeit- und Unterhaltungsangebots.
c) Bekämpfung der Diskriminierung von und Gewalt gegen Homosexuelle, dahingehende Information und Aufklärung.
d) Information und Beratung zu spezifischen Gesundheitsfragen, Präventionsarbeit in Bezug auf AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten mit besonderem Augenmerk auf die Betreuung infizierter oder erkrankter Personen.
e) Gestaltung eines Kulturprogramms.
f) Herausgabe eines regelmäßig erscheinenden Mitteilungsblatts und von Informationsschriften zu bestimmten Anlässen und Themen.
g) Kontaktpflege und Austausch mit ähnlichen Gruppen im In- und Ausland sowie Veranstaltung gegenseitiger Besuche.

Art. 4
1. Der Verein "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" ist ideologisch und parteipolitisch neutral, überkonfessionell und unabhängig.

III. Mitgliedschaft

Art. 5
1. Wer Mitglied werden möchte, muss ein Gesuch mit den folgenden Angaben an den Vorstand richten:
a) Vor- und Zuname, Geburtsort und -datum, Wohnort;
b) eine Erklärung über die Bereitschaft zur Einhaltung der vorliegenden Vereinssatzung, der vereins-internen Regelungen und der Beschlüsse der Vereinsorgane.
2. Der Mitgliedsausweis wird bei der Einreichung des Aufnahmegesuches sofort ausgestellt. Der Vorstand muss innerhalb von dreißig Tagen über die Aufnahme entscheiden. Gegen den Nichtaufnahmebeschluss ist Einspruch möglich, über den das Schiedsgericht endgültig entscheidet. Der Austritt vom Verein erfolgt mit einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand.
3. Die Namen der Mitglieder werden in einem eigenen Register erfasst, das in streng vertraulicher Form verwahrt wird.
4. Bei der Mitgliederversammlung haben die Mitglieder das Recht auf Antragstellung sowie aktives und passives Wahlrecht.

Art. 6
1. Die Mitgliedschaft wird durch Tod des Mitglieds, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein und Auflösung des Vereins beendet.
2. Der Ausschluss wird vom Vorstand mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, wenn ein Mitglied gegen die Vereinssatzung verstößt oder die Erreichung der Zielsetzungen von "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" verhindert.
3. Gegen die Beschlüsse des Vorstands kann beim Schiedsgericht Einspruch eingelegt werden.

IV. Organe

Art. 7
1. Der Verein "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" gliedert sich in fünf Organe: die Mitgliederversammlung, den Vorsitzenden, den Vorstand, das Schiedsgericht und die Rechnungsprüfer.

Art. 8
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern und tagt mindestens einmal im Jahr. Weitere Mitgliederversammlungen können auf Antrag von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder oder vom Vorstand an
beraumt werden.
2. Aktives und passives Wahlrecht haben nur die Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag regelmäßig bezahlt haben. Jedes Mitglied kann einem anderen Mitglied eine schriftliche Vollmacht erteilen.
3. Jedes bei der Mitgliederversammlung anwesende Mitglied kann nicht mehr als eine Vollmacht haben.
4. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Art. 9
1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden, die Vorstandsmitglieder, den Vorsitzenden des Schiedsgericht und die Rechnungsprüfer. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen, beschließt das Jahresprogramm und setzt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest.
2. Die Mitgliederversammlung befindet außerdem über die Abänderung der Vereinssatzung. In diesem Fall bedarf es der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.

Art. 10
1. Die Vereinstätigkeit von HIS IOS CENTAURUS entfaltet sich unter Anderem auch auf Gruppenebene.
2. Jede Gruppe ernennt einen Koordinator. Die einzelnen Gruppen gestalten ihre Tätigkeit im Einvernehmen mit dem Vorstand. Neue Gruppen können auf Vorschlag eines jeden Mitglieds mit Beschluss des Vorstandes gebildet werden.

Art. 11
1. Der Vorsitzende vertritt die Gesamtheit von HIS IOS CENTAURUS. Er ist dessen gesetzlicher Vertreter, gewährleistet den geordneten Geschäftsgang des Vorstandes, setzt deren Sitzungen an und führt dabei den Vorsitz. Der Vorsitzende ernennt ein Vorstandsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Art. 12
1. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern. Der Vorsitzende von HIS IOS CENTAURUS ist von Rechts wegen Vorstandsmitglied. Die übrigen drei Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
2. Die Mitgliederversammlung bestimmt weiters drei Gruppen im Sinne von Artikel 10. Jede Gruppe ernennt aus ihren Reihen einen Kandidaten, der später in den Vorstand kooptiert wird. Diese drei weiteren Mitglieder haben Sitz und Stimme im Vorstand.

Art. 13
1. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Aus seiner Mitte wählt er den Verwaltungssekretär, den Kassenwart und den PR-Beauftragten.
2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden. An dessen Sitzungen dürfen alle Mitglieder teilnehmen. Dem Vorstand obliegen folgende Aufgaben:
a) Aufstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes, des Jahresabschlusses, des Tätigkeits-programms und des Haushaltsplans;
b) Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung sowie Umsetzung ihrer Entscheidungen;
c) periodische Erstellung und Umsetzung eines Kalenders der laufenden Projekte und Veranstaltungen.

Art. 14
1. Dem Schiedsgericht obliegen folgende Aufgaben:
a) Abgabe mündlicher und schriftlicher Stellungnahmen zu Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung der Vereinssatzung oder mit den Zielsetzungen von "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" im Allgemeinen;
b) Entscheidung bei Einsprüchen gegen den Ausschluss aus dem Verein;
c) Entscheidung sonstiger Streitfälle, die unter den Mitgliedern im Zusammenhang mit dem Vereinsleben entstehen.
2. Das dreiköpfige Schiedsgericht befindet mit einfacher Mehrheit.
3. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt zwei Jahre im Amt. Die anderen beiden Mitglieder des Schiedsgerichts werden im Einzelfall ernannt, und zwar das eine vom Mitglied, das das Schiedsgutachten angefordert oder das Schiedsverfahren angestrengt hat, und das andere von der Gegenpartei.
4. Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, die Entscheidungen des Schiedskollegiums zu erfahren.

Art. 15
1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer, die zwei Jahre im Amt bleiben und anschließend wiedergewählt werden können.
2. Die Rechnungsprüfer können jederzeit beim Kassenwart eine Buchprüfung verlangen und Auskünfte oder Unterlagen zur Finanzlage des Vereins einholen.
3. Stellen die Rechnungsprüfer rechnerische oder finanzielle Unregelmäßigkeiten fest, sind sie dazu verpflichtet, dem Vorstand darüber zu berichten, worauf dieser entsprechende Maßnahmen ergreift.

V. Finanzen und Vermögen

Art. 16
1. Die Finanzierung von "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" erfolgt über Mitgliedsbeiträge, freiwillige Beiträge, Spenden sowie durch Zuschüsse und Subventionen der öffentlichen Hand.
2. Die Geldmittel werden vom Kassenwart verwaltet.
3. Über Einnahmen und Ausgaben entscheidet der Vorstand.
4. Der Jahreshaushalt wird vom Kassenwart verfasst, von den Rechnungsprüfern überprüft und von der Mitgliederversammlung genehmigt.

Art. 17
1. Das Vermögen von "HIS IOS CENTAURUS affiliato ARCIGAY-Mitglied" besteht aus den durch die Mitgliedsbeiträge, durch Spenden, Schenkungen, Ankauf oder sonstige Rechtsgeschäfte erworbenen, beweglichen und unbeweglichen Gütern. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 18
1. Der Verein kann nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dazu bedarf es der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
2. Bei Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit über die Bestimmung des Restvermögens nach Abzug der Passiva. Das Vermögen wird einer oder mehreren ehrenamtlichen Organisationen zugewendet, die in verwandten Bereichen tätig sind.

Art. 19
1. Über alles, was in dieser Satzung nicht geregelt ist, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der absoluten Stimmenmehrheit der Anwesenden unter Anwendung der Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches zum staatlich nicht anerkannten Vereinswesen.

* von der Mitgliederversammlung am 12.1.2002 überarbeitete Fassung