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Sexualität
& Gesetze Die Frage, wie weit der Handlungsspielraum der Ordnungskräfte bei Erregung öffentlichen Ärgernisses gehen darf, ist immer wieder aktuell. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Täter homo- oder heterosexuell ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, ob die Tathandlung an einem öffentlichen, öffentlich zugänglichen oder dem Einblick der Öffentlichkeit ausgesetzten Ort oder eher an einem privaten Ort begangen wurde. Ausgehend von § 527 des ital. Strafgesetzbuches ist jede Handlung, die das natürliche Schamgefühl in Bezug auf die Geschlechtssphäre verletzt und nach gegenwärtigem, allgemeinem Empfinden Ekel und Abscheu beim Tatopfer hervorruft, gesetzeswidrig. Ausschlaggebend ist das durchschnittliche Empfinden der Allgemeinheit". Voraussetzung für den Tatbestand ist, dass die Handlungen an einem öffentlichen, öffentlich zugänglichen oder dem Einblick der Öffentlichkeit ausgesetzten Ort begangen wurden. Nach dem Strafgesetzbuch gelten also explizite sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit als obszön, weil sie das Schamgefühl verletzten. Was ist
jedoch unter Schamgefühl zu verstehen? Die obige Definition lässt
darauf schließen, dass Schamgefühl ein sich im Laufe der Zeit
verändernder Begriff ist. Das Gesetz definiert es rein formell und
ganz allgemein als die Reaktion einer außenstehenden Person auf
bestimmte Verhaltensweisen, wie eben obszöne Handlungen, die Ekel
oder Abscheu hervorrufen können. Zunächst
einmal müssen einige Begriffe nach der italienischen Rechtsordnung
definiert werden: Die Ordnungskräfte dürfen ohne Weiteres Vereinssitze oder auch private Lokale betreten und von den Gästen verlangen, dass sie sich ausweisen. Aus Gründen der Terrorabwehr oder zur Bekämpfung von Mafia-Aktivitäten, Rauschgifthandel und anderen Formen des organisierten Verbrechens dürfen sie außerdem Kontrollen über Datenterminal durchführen. Bei solchen Kontrollen müssen sie sich allerdings an die Vorschriften des Einheitstextes der Polizeigesetze halten. Wer aufgefordert wird, sich auszuweisen, sollte am besten kooperieren und jede Reaktion vermeiden. Wer keinen Personalausweis bei sich hat, kann einen oder mehrere im Lokal anwesende Bekannte bitten, für ihn zu bürgen, andernfalls können ihn die Ordnungshüter für Kontrollen aufs Polizeirevier bringen. Die Polizei
und die Carabinieri dürfen nach einer Ausweiskontrolle keine Namen
ins Polizeiregister eintragen. D. h., wenn nichts vorliegt, was eine
Straftat vermuten lässt, darf die Ausweiskontrolle keinerlei Folgen
nach sich ziehen. |